Kündigung arbeitsvertrag deutschland
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich entlassen. Dies erfordert Tatsachen, auf deren Grundlage der Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Parteien vernünftigerweise nicht erwarten kann, dass er das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. dem vereinbarten Kündigungstermin fortsetzt. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Umstände, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen, schriftlich mitgeteilt werden. Diese gesetzlichen Anforderungen wurden von den Arbeitsgerichten im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Beispiele für außerordentliche Kündigungen sind Urlaub ohne Genehmigung, simulierte Krankheit, schwere Beleidigung oder Körperverletzung gegen den Arbeitgeber oder Kollegen sowie Straftaten im Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Nachteil des Arbeitgebers. Der häufigste Grund für eine personenbedingte Kündigung ist Krankheit. Eine Kündigung kann im Falle einer Langzeiterkrankung gerechtfertigt werden. Auch eine wiederholte kurzfristige Erkrankung könnte eine Entlassung rechtfertigen.
In beiden Fällen ist eine negative Prognose über den künftigen Gesundheitszustand des Mitarbeiters erforderlich. In jedem Fall ist der Arbeitgeber vor Beendigung eines Vertrages aus gesundheitlichen Gründen verpflichtet, spätestens nach sechs Wochen dauernder oder wiederholter Krankheit Maßnahmen zur Rehabilitation zu ergreifen (“betriebliches Eingliederungsmanagement”, Nr. 84 SGB IX). Nach Ansicht der deutschen Arbeitsgerichte kann eine negative Gesundheitsprognose in der Regel nicht angenommen werden, und eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel nicht wirksam, wenn der Arbeitnehmer in den letzten Jahren nicht länger als sechs Wochen p.a. krank war. Vor beendigung eines Vertrages ist der Arbeitgeber stets verpflichtet zu prüfen, ob maßnahmen möglich sind, um den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu retten, z. B. Behandlungen in einem Kurort vorzuschlagen, Positionen bei einem anderen Mitarbeiter zu wechseln, um der Person einen Arbeitsplatz zu geben, der für seine gesundheitspolitische Situation geeignet ist, Druck oder bestimmte schwierige Aufgaben des Arbeitnehmers zu übernehmen usw. Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für beide Parteien beträgt vier Wochen, die entweder am fünfzehnten Tag oder am Ende eines Kalendermonats in Kraft treten. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist eines Arbeitgebers entsprechend der Beschäftigungsdauer eines Arbeitnehmers: Der Verlust des Arbeitsplatzes kann ein Schock sein. Möglicherweise müssen Sie sich etwas Zeit nehmen, um alles zu verarbeiten, aber irgendwann können Sie beginnen, Ihre Situation in einem positiven Licht zu sehen. Einen neuen Job zu finden, auch wenn es beängstigend erscheinen mag, kann auch eine aufregende Gelegenheit sein.
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